Benennung von Zustellungsbevollmächtigten bei den Amtsgerichten im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nach § 116a Absatz 3, § 127a Absatz 2, § 132 Absatz 1 Nummer 2 der Strafprozessordnung
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Benennung von Zustellungsbevollmächtigten bei den Amtsgerichten im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nach § 116a Absatz 3, § 127a Absatz 2, § 132 Absatz 1 Nummer 2 der Strafprozessordnung

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