Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werk... (0.231.175)
Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen
- Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen
- Art. 1 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Verträgen
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Begünstigte
- Art. 4 In der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Beschränkungen und Ausnahmen betreffend Werkexemplare in einer zugänglichen Form
- Art. 5 Grenzüberschreitender Austausch von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form
- Art. 6 Einfuhr von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form
- Art. 7 Verpflichtungen bezüglich technischer Schutzmassnahmen
- Art. 8 Achtung der Privatsphäre
- Art. 9 Zusammenarbeit zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs
- Art. 10 Allgemeine Grundsätze der Umsetzung
- Art. 11 Allgemeine Verpflichtungen betreffend Beschränkungen und Ausnahmen
- Art. 12 Sonstige Beschränkungen und Ausnahmen
- Art. 13 Versammlung
- Art. 14 Internationales Büro
- Art. 15 Qualifikation als Vertragspartei
- Art. 16 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
- Art. 17 Unterzeichnung des Vertrags
- Art. 18 Inkrafttreten des Vertrags
- Art. 19 Inkrafttreten des Vertrags für eine Vertragspartei
- Art. 20 Kündigung des Vertrags
- Art. 21 Vertragssprachen
- Art. 22 Verwahrer
- Vereinbarte Erklärungen
- Geltungsbereich am 5. März 2020 ⁹