KMAnzV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAnzV)
- Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (Kryptomärkteanzeigenverordnung - KMAnzV)
- Eingangsformel
- § 1 Einreichungsverfahren
- § 2 Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
- § 3 Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
- § 4 Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
- § 5 Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
- § 6 Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
- § 7 Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
- § 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- § 9 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige
- Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen, A B
- Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige
- Anlage 4 (zu § 7 Absatz 1) Anzeige von Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
- Anlage 5 (zu § 7 Absatz 2) Beteiligungen von Geschäftsleitern und den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen