Verordnung über tierische Nebenprodukte (916.441.22)
Verordnung über tierische Nebenprodukte
- Verordnung über tierische Nebenprodukte
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 a ¹⁵ Anwendbarkeit auf Folgeprodukte
- Art. 3 Begriffe
- 2. Kapitel: Tierische Nebenprodukte
- Art. 4 Risikokategorien
- Art. 5 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1
- Art. 6 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2
- Art. 7 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3
- Art. 8 Vermischte und nicht zugeordnete tierische Nebenprodukte
- 3. Kapitel: Handel und Entsorgung ⁴³
- 1. Abschnitt: Grundsätze, Meldepflicht und Bewilligung, Selbstkontrolle ⁴⁴
- Art. 9 Grundsätze ⁴⁵
- Art. 10 ⁴⁸ Meldepflicht und Registrierung
- Art. 11 Bewilligungspflicht
- Art. 12 Inhalt der Bewilligung
- Art. 13 ⁵⁶ Meldung der Registrierungen und der Bewilligungen an das BLV
- Art. 13 a ⁵⁹ Listen über die Registrierungen und Bewilligungen
- Art. 14 Entzug der Bewilligung und Verbot des Handels oder der Entsorgung ⁶⁰
- Art. 15 Selbstkontrolle
- 2. Abschnitt: Anlagen
- Art. 16 Anforderungen
- Art. 17 ⁶⁵ Meldung der Entsorgungsmenge
- Art. 18 ⁶⁶
- 3. Abschnitt: Transport
- Art. 19 Sammeln, Zwischenlagern und Transportieren von tierischen Nebenprodukten
- Art. 20 Kennzeichnungen und Begleitpapiere
- 4. Abschnitt: Zulässige Entsorgungsarten
- Art. 21 Verarbeiten von tierischen Nebenprodukten
- Art. 22 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1
- Art. 23 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 2
- Art. 24 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3
- Art. 25 Vergraben von tierischen Nebenprodukten
- Art. 25 a ⁸³ Kremation von Tieren
- Art. 26 Entsorgung von Verbrennungs- und Fermentationsrückständen
- 4. Kapitel: Verwendung von tierischen Nebenprodukten zur Fütterung sowie zur Herstellung und Verwendung von Dünger und von technischen Erzeugnissen ⁹⁰
- 1. Abschnitt: Verfütterungsverbote ⁹¹
- Art. 27 … ⁹²
- 1 a . Abschnitt: Allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Verfütterung tierischer Nebenprodukte an Nutztiere ⁹⁵
- Art. 28 ⁹⁶
- 1 b . Abschnitt: ⁹⁷ Ausnahmen für Verfütterungsversuche
- Art. 28 a
- 2. Abschnitt: ⁹⁸ Ausnahmen vom Verbot der Verfütterung tierischer Nebenprodukte an Nutztiere bei kanalisierter Verwertung
- Art. 29 Verfütterung von Fischmehl an Nichtwiederkäuer und an nicht abgesetzte Wiederkäuer
- Art. 30 Verfütterung von Blutprodukten von Nichtwiederkäuern an Nichtwiederkäuer
- Art. 30 a Verfütterung von verarbeitetem Protein von Schweinen an Geflügel und an Wassertiere in Aquakulturbetrieben
- Art. 30 b Verfütterung von verarbeitetem Protein von Geflügel an Schweine und an Wassertiere in Aquakulturbetrieben
- Art. 31 Verfütterung von gemischtem verarbeitetem Protein von Nichtwiederkäuern an Wassertiere in Aquakulturbetrieben
- Art. 31 a Verfütterung von verarbeitetem Protein von Nutzinsekten an Geflügel, an Schweine und an Wassertiere in Aquakulturbetrieben
- Art. 32 Verfütterung von Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischer Herkunft an Nichtwiederkäuer
- 2 a . Abschnitt: Technische Anforderungen bei kanalisierter Verwertung ⁹⁹
- Art. 32 a ¹⁰⁰ Anforderungen an die Trennung entlang der Futtermittelkette
- Art. 32 b ¹⁰¹ Transport und Lagerung
- 2 b . Abschnitt: ¹⁰² Administrative Anforderungen bei kanalisierter Verwertung
- Art. 32 c Meldepflicht für Lebensmittel-, Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lagerbetriebe
- Art. 32 d Registrierung von Lebensmittel-, Verarbeitungs- und Futtermittelbetrieben
- Art. 32 e Bewilligungspflicht für Lebensmittel-, Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lagerbetriebe
- Art. 32 f Befristung und Erneuerung der Bewilligung
- Art. 32 g Meldung der Registrierungen und der Bewilligungen an das BLV
- Art. 32 h Listen der registrierten und der bewilligten Betriebe
- Art. 32 i Entzug der Bewilligung und Verbot der kanalisierten Verwertung
- Art. 32 j Selbstkontrolle und Überprüfung der Selbstkontrollmassnahmen
- 3. Abschnitt: Fütterung von anderen Tieren
- Art. 33 ¹⁰⁴ Herstellung von Heimtierfutter
- Art. 33 a ¹⁰⁶ Direkte Abgabe zur Verfütterung an Fleischfresser und aasfressende Vögel
- Art. 33 b ¹¹⁰ Verfütterung von Tierkörpern von kleinen Futtertieren und von Zootieren an Fleischfresser in der eigenen Tierhaltung
- 3 a . Abschnitt: ¹¹¹ Diagnostik
- Art. 34
- 4. Abschnitt: Herstellung und Verwendung von Dünger und von technischen Erzeugnissen ¹¹²
- Art. 34 a ¹¹³ Herstellung von Dünger
- Art. 34 b ¹¹⁴ Mischung von Dünger mit Fleisch- und Knochenmehl oder mit verarbeitetem tierischem Protein
- Art. 34 c ¹¹⁵ Verwendung von Dünger
- Art. 35 Herstellung von technischen Erzeugnissen ¹¹⁶
- 5. Kapitel: Verantwortung für die Entsorgung
- Art. 36 Entsorgung durch die Inhaberin oder den Inhaber
- Art. 37 Entsorgung durch den Kanton
- Art. 38 Infrastruktur der Kantone
- Art. 39 Inlandentsorgungsgarantie
- Art. 40 Kostentragung
- Art. 41 Entschädigung der Entsorgungsbetriebe durch die Kantone
- 6. Kapitel: Massnahmen im Seuchenfall
- Art. 42 ¹²⁶ Grundsatz
- Art. 43 Anordnungen der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes
- Art. 44 Anordnungen des BLV
- 7. Kapitel: Vollzug
- Art. 45 ¹²⁸ Vollzug
- Art. 46 ¹²⁹ Amtliche Kontrollen
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 47 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 48 Übergangsbestimmungen für Anlagen
- Art. 48 a ¹³¹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November 2025
- Art. 49 Inkrafttreten
- Anhang 1a ¹³²
- Folgeprodukte, die den Endpunkt erreicht haben
- Anhang 1b ¹³⁵
- Bewilligungspflichtige und registrierungspflichtige Anlagen und Betriebe
- 1 Anlagen und Betriebe, die für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten eine Bewilligung benötigen
- 2 Betriebe, die für die kanalisierte Verwertung registriert werden müssen
- 3 Betriebe, die für die kanalisierte Verwertung eine Bewilligung benötigen
- Anhang 2 ¹³⁷
- Grundsätze der Selbstkontrolle
- Anhang 3 ¹³⁸
- Anforderungen an Anlagen
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 11 Räumliche Aufteilung
- 12 Einrichtung
- 13 Betrieb
- 14 Reinigung und Desinfektion
- 2 Spezielle Anforderungen
- 21 Anforderungen an Anlagen, in denen verseuchte tierische Nebenprodukte zwischengelagert, verwertet oder verbrannt werden
- 22 Anforderungen an Verbrennungsanlagen
- 23 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
- 24 Anforderungen an Anlagen, auf deren Areal sich eine Tierhaltung befindet
- Anhang 4 ¹⁴⁴
- Vorschriften für das Sammeln, Zwischenlagern und Transportieren von tierischen Nebenprodukten
- 1 Kennzeichnung
- 2 Fahrzeuge und Behälter
- 3 Begleitpapiere und Entscheide der Fleischkontrolle
- 4 Sammelstellen
- 41 Räumliche Aufteilung
- 42 Einrichtung
- 43 Reinigung und Desinfektion
- Anhang 5 ¹⁴⁵
- Verarbeitungsmethoden für tierische Nebenprodukte
- 1 Drucksterilisation
- 2 Verwertung ausgeschmolzener Fette aus Material der Kategorie 2
- 3 Herstellung von Tierfutter, Dünger oder technischen Erzeugnissen aus Material der Kategorie 3
- 30 Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein zur Herstellung von Tierfutter
- 30 a Verwendung von Blutprodukten zur Herstellung von Tierfutter
- 31 Verwendung von ausgeschmolzenen Fetten für Tierfutter
- 31 a Verfütterung von Milch, Milchprodukten und Kolostrum sowie von Zentrifugen- und Separatorenschlamm aus der Milchverarbeitung an Klauentiere
- 31 b Verwendung von Eiern und Eierzeugnissen
- 32 Herstellung von Kollagen
- 33 Herstellung von Gelatine
- 34 Herstellung von hydrolysiertem Protein
- 35 Verarbeitung zu Dicalciumphosphat
- 36 Verarbeitung zu Tricalciumphosphat
- 37 Herstellung von Futter für Heimtiere
- 38 Mikrobiologische Kriterien zur Herstellung von Tierfutter
- 39 Verarbeitung zu Dünger ohne vorherige Vergärung oder Kompostierung
- 4 Verwertung in Biogas- und Kompostierungsanlagen
- 5 Herstellung von technischen Erzeugnissen
- Anhang 6 ¹⁴⁷
- Anhang 7 ¹⁴⁸
- Anforderungen an Plätze zum Vergraben von Tierkörpern und Schutzmassnahmen beim Vergraben
- 1 Standort
- 2 Schutzmassnahmen
- Anhang 8
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts