Rahmenrichtlinie gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BremAG SGB IX Eingliederungshilfe SGB IX (Eingliederungshilferecht) - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ...
    DE - Landesrecht Bremen

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    Rahmenrichtlinie gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BremAG SGB IX Eingliederungshilfe SGB IX (Eingliederungshilferecht) - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern

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