Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)<br />Beihilfefähige Beträge im Rahmen von Organtransplantationen nach § 45a Absatz 1 BBhV
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)<br />Beihilfefähige Beträge im Rahmen von Organtransplantationen nach § 45a Absatz 1 BBhV

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