Alle Kategorien
Suchen
Home
Über uns
Sitemap
Login
Registrieren
DE
EN
FR
IT
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
DE - Landesrecht NRW
11.07.2014
INHALT
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
§ 1 (Fn 3)
§ 2 (Fn 2)
Fussnoten
Feedback
Kontakt
×
Email
Kategorie
Fehler im Text
Fehler in der Formatierung
Fehlendes Gesetz
Probleme mit der Funktionalität
Sonstige Anmerkungen und Fragen
Nachricht
Markierungen
Leseansicht