Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenl... (321.971.4)
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenl... (321.971.4)
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen vom 13. Juni 2021 (Stand 15. Juli 2021) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 24. Februar 2020 1 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Tog - genburg um Fr. 30'000'000.–.
2 Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Bareinlage in der Höhe von Fr. 10'000'000.– und einer Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 20'000'000.– in Eigenkapital. Ziff. 2
1 Für die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg wird ein Kredit von Fr. 30'000'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
1 ABl 2020-00.016.254.
2 sGS 320.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 2. Dezember 2020, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 13. Juni 2021, in Vollzug ab 15. Juli 2021.
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die weiteren Einzelheiten der Auszahlung der Bareinlage und der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital zu vereinbaren.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-060 13.06.2021 15.07.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
13.06.2021 15.07.2021 Erlass Grunderlass 2021-060