Regierungsbeschluss über das Kantonswappen (113.11)
    CH - SG

    Regierungsbeschluss über das Kantonswappen

    Regierungsbeschluss über das Kantonswappen vom 17. August 2010 (Stand 1. März 2011) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Wappenverordnung vom 7. Juli 1981 1 als Beschluss:
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    Art. 1 Amtliche Vorlage

    1 Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nach stehende Darstellung des Stäbebündels.

    Art. 2 Farben

    1 Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C.

    Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

    1 Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 3 wird aufgehoben.
    1 sGS 113.1.
    2 In Vollzug ab 1. März 2011.
    3 nGS 19–16 (sGS 113.11).

    Art. 4 Übergangs bestimmung

    1 Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regie - rungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 4 entsprechen, werden spätestens bis 31. Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Er - lass angepasst.

    Art. 5 Vollzugsbeginn

    1 Dieser Erlass wird ab 1. März 2011 angewendet.
    4 nGS 19–16 (sGS 113.11).
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