Grossratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserunge... (713.95)
Grossratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserunge... (713.95)
Grossratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Bodensee-Toggenburg-Bahn
Grossratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Bodensee-Toggenburg-Bahn vom 23. April 1998 (Stand 23. April 1998) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 7. Oktober 1997
1 Kenntnis genommen und erlässt in Anwendung von Art. 1 lit. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenös - sischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 1971, in Ausführung von Art. 56 und 60 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes vom
20. Dezember 1957
2 sowie Art. 30 ff. der eidgenössischen Verordnung über Abgel - tungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom 18. Dezember
1995
3 als Beschluss: 4 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen tritt der 7. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie den Kantonen Appenzell A.Rh., St.Gallen und Thurgau einerseits und der Bodensee-Toggenburg-Bahn anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen bei.
2 Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Vereinbarung zu erklären. Ziff. 2
1 Für die vom Staat zu tragenden Kosten wird ein Kredit von Fr. 6 764 700.– gewährt.
1 Im Amtsblatt nicht veröffentlicht.
2 SR 742.101 .
3 SR 742.101.1 .
4 Vom Grossen Rat erlassen am 11. März 1998; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgül - tig geworden am 23. April 1998; in Vollzug ab 23. April 1998.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 1999 innert 5 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
5
5 Art. 7 bis Abs. 1 lit. b RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–47 23.04.1998 23.04.1998 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
23.04.1998 23.04.1998 Erlass Grunderlass 33–47