Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der David... (141.91)
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der David... (141.91)
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen vom 22. September 1991 (Stand 22. September 1991) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. Oktober 1990
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Der Kostenvoranschlag von Fr. 33 565 000.– für Erwerb und Umbau der Liegen - schaften Parzellen Nrn. 3801 und 3846 an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen sowie deren Ausstattung für die Verwaltung wird genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 33 565 000.– gewährt.
2 Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 17 000 000.– wird dem Konto «Zu til - gende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1992 bis 2011» belastet.
3 Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 16 565 000.– wird dem Konto «Zu til - gende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1993 bis 2012» belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1990, 2411.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 8. Mai 1991; in der Volksabstimmung angenommen worden und rechtsgültig geworden am 22. September 1991; in Vollzug ab 22. September 1991.
Ziff. 4
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initi - ative 3 dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 26–120 22.09.1991 22.09.1991 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.09.1991 22.09.1991 Erlass Grunderlass 26–120