Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form... (321.961.3)
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form... (321.961.3)
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens vom 18. Juni 2023 (Stand 1. August 2023) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2022
1 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
2 als Beschluss:
3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital des Spitals Linth um Fr. 39'240'000.–.
2 Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Umwandlung bestehender Konto - korrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 30'000'000.– und einer Umwandlung eines bestehenden Betriebsdarlehens in der Höhe von Fr. 9'240'000.– in Eigenkapital. Ziff. 2
1 Für die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth wird ein Kredit von Fr. 39'240'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
1 ABl 2022-00.073.078.
2 sGS 320.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 15. Februar 2023; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 18. Juni 2023; in Vollzug ab 1. August 2023.
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit dem Spital Linth die weiteren Einzelheiten der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen und des Betriebsdarlehens in Eigenkapital zu vereinbaren.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2023-047 18.06.2023 01.08.2023 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
18.06.2023 01.08.2023 Erlass Grunderlass 2023-047