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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Vom 30. Juni 1992

    Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Vom 30. Juni 1992
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 30. Juni 199201.01.2005
    Eingangsformel01.01.2005
    § 101.01.2005
    § 201.01.2005
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    (1) Dem von den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 13. Januar 1992, 15. November 1991, 2. Dezember 1991, 17. Dezember 1991 und 20. Dezember 1991 geschlossenen Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung wird zugestimmt.
    (2) Das Abkommen
    *
    wird nachstehend veröffentlicht.
    (3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen.
    Fußnoten
    *)
    Das Abkommen hat die Gl. Nr. 702- 2.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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