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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Rosa und Roßdorf und der Gemeinde Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön" Vom 9. Juli 1996

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
    erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Rosa und Roßdorf und der Gemeinde
    Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön"
    Vom 9. Juli 1996
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Rosa und Roßdorf und der Gemeinde Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön" vom 9. Juli 199601.08.1996
    Eingangsformel01.08.1996
    § 1 - Erfüllende Gemeinde01.08.1996
    § 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön"01.08.1996
    § 3 - Inkrafttreten01.08.1996
    Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
    in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

    § 1 Erfüllende Gemeinde

    Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Breitungen/Werra und den Gemeinden Rosa und Roßdorf, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, daß die Gemeinde Breitungen/Werra für die Gemeinden Rosa und Roßdorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

    § 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön"

    Die Verwaltungsgemeinschaft "Vorderrhön" wird aufgelöst.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 9. Juli 1996
    Der Innenminister
    Dr. Dewes
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