Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2026 2622

CH - Bundesblatt

BBl 2026 2622

Notifikation

Notifikation
(Art. 36 Bst. b Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021 ).
Rosangela Cavalcante Tobias , geboren am 24. Dezember 1979, Brasilien, ohne Zustelldomizil in der Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt unter der Geschäftsnummer F-9946/2025:
1.
Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 1200 Franken in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu leisten.
2.
Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Publikation der vorliegenden Zwischenverfügung im Bundesblatt unter Angabe der Geschäftsnummer F-9946/2025 zugunsten der Gerichtskasse (IBAN CH54 0900 0000 3021 7609 6; SWIFT-Code: POFICHBEXXX) zu überweisen.
3.
Wird der Kostenvorschuss nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten der Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Bei einer Banküberweisung aus dem Ausland muss der Betrag rechtzeitig dem Konto des Bundesverwaltungsgerichts gutgeschrieben worden sein. Fallen Kosten für die Überweisung des Betrags an, hat die Beschwerdeführerin diese zu bezahlen.
4.
Diese Verfügung geht an die Beschwerdeführerin und die Vorinstanz.
1. Oktober 2026 Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
Bundesrecht
Notifikation. Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
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