Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2026 2610

CH - Bundesblatt

BBl 2026 2610

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Jede der unten aufgeführten Organisationen hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die entsprechende Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung eingereicht.
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Organisation Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung
CERUNIQ und Fédération Romande du Carrelage (FeRC) Berufsprüfung für Plattenlegerchef / Plattenlegerchefin
CERUNIQ und Fédération Romande du Carrelage (FeRC) Höhere Fachprüfung für Plattenlegerin / Plattenleger
OdASanté, Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Höhere Fachprüfung für Fachexpertin in Diabetesfachberatung / Fachexperte in Diabetesfachberatung
OdASanté, Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Höhere Fachprüfung für Fachexpertin in Onkologiepflege / Fachexperte in Onkologiepflege
OdASanté, Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und SAVOIRSOCIAL, Schweizerischer Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich und Schweizerischer Fachverband Beratung Frühe Kindheit Höhere Fachprüfung für Beraterin Frühe Kindheit / Berater Frühe Kindheit
OdASanté, Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Schweizerische Gesellschaft für Spitalhygiene Höhere Fachprüfung für Fachexpertin / Fachexperte für Infektionsprävention im Gesundheitswesen
VIM Verein für die höheren Fachprüfungen für den Industriemeister im Maschinen- und Apparatebau Höhere Fachprüfung für Produktionsleiterin Industrie / Produktionsleiter Industrie
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
1. Oktober 2026 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Bundesrecht
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