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Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «... (423.411.11)

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Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «... (423.411.11)

Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «Junge Talente Musik»

1 423.411.11 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «Junge Talente Musik» (JTMV) vom 20.09.2023 (Stand 01.11.2023) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 3 bis 7 und 9 bis 13 der Verordnung des EDI vom 15. Juni
2022 über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Talente Musik» 1 ) , auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion, beschliesst:
1 Allgemeines

Art. 1

Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt den Vollzug der Massnahmen nach der eidgenössi schen Gesetzgebung über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Ta lente Musik».

Art. 2

Anwendbare Bestimmungen
1 Soweit diese Verordnung keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen der Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Pro gramm «Junge Talente Musik».

Art. 3

Massnahmen
1 Der Kanton erlässt ein kantonales Begabtenförderungsprogramm und gewährt Beiträge an die Leistungserbringer der anerkannten Förderangebote sowie an die Talente.

Art. 4

Mittelvorbehalt
1 Die Beiträge werden im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Fi nanzmittel gewährt.
1) SR 442.133 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
23-054
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