Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «... (423.411.11)
Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «... (423.411.11)
Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «Junge Talente Musik»
1 423.411.11 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Förderungskonzepts zum Programm «Junge Talente Musik» (JTMV) vom 20.09.2023 (Stand 01.11.2023) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 3 bis 7 und 9 bis 13 der Verordnung des EDI vom 15. Juni
2022 über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Talente Musik» 1 ) , auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion, beschliesst:
1 Allgemeines
Art. 1
Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt den Vollzug der Massnahmen nach der eidgenössi schen Gesetzgebung über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Ta lente Musik».
Art. 2
Anwendbare Bestimmungen
1 Soweit diese Verordnung keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen der Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Pro gramm «Junge Talente Musik».
Art. 3
Massnahmen
1 Der Kanton erlässt ein kantonales Begabtenförderungsprogramm und gewährt Beiträge an die Leistungserbringer der anerkannten Förderangebote sowie an die Talente.
Art. 4
Mittelvorbehalt
1 Die Beiträge werden im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Fi nanzmittel gewährt.
1) SR 442.133 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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