Verordnung über die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen (813.133)
Verordnung über die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen (813.133)
Verordnung über die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen
1 813.133 Verordnung über die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen (GSKV) vom 19.09.2007 (Stand 01.08.2021) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 37 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG 1 ) ), auf Antrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, beschliesst:
1 Zweck und Organisation der Kommission
Art. 1
Zweck
1 Die Kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen ist ein beratendes Organ der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion. *
2 Sie befasst sich mit Themen aus den Bereichen Gesundheitsförderung, Suchtprävention und Suchthilfe. *
Art. 2
* Zusammensetzung
1 Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen: a * je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Partner der Suchthilfe aus den Leistungsbereichen Beratung und Therapie, Sozialtherapie, Substitution, Schadensminderung sowie Wohnen und Arbeit, b je eine Vertreterin oder ein Vertreter der regionalen Plattformen, c * je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bildungs- und Kulturdirektion, der Direktion für Inneres und Justiz und der Sicherheitsdirektion, d * eine Vertreterin oder ein Vertreter der Partner der Suchtmedizin, e * eine Vertreterin oder ein Vertreter der Partner der Psychiatrie, f * eine Vertreterin oder ein Vertreter der Partner der Gesundheitsförderung und Prävention, g * Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdi rektion, h * weitere Mitglieder.
1) BSG 152.01 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
07-98