Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Do... (152.17)
Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Do... (152.17)
Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften
1 152.17 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) vom 13.03.2013 (Stand 01.01.2024) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 des Gesetzes vom 2. November 1993 über die Information und die Medienförderung (IMG) 1 ) , auf Artikel 50 Absatz 1 Buchsta be a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsra tes und der Verwaltung (Organisationsgesetz; OrG) 2 ) , auf Artikel 38 des Daten schutzgesetzes vom 19. Februar 1986 (KDSG) 3 ) sowie auf Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 31. März 2009 über die Archivierung (ArchG) 4 ) , auf Antrag der Staatskanzlei, * beschliesst:
1 Gegenstand und Zweck
Art. 1
1 Diese Verordnung legt fest, welche Massnahmen zur Klassifizierung und Ar chivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften zu treffen sind, und regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten.
2 Sie gewährleistet im Rahmen der Informations- und Datenschutzgesetzge bung den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu Regierungsratsgeschäf ten, den Schutz von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, na mentlich von Personendaten, sowie den Schutz des Kollegialitätsprinzips.
3 Das Regierungsratsgeschäft umfasst alle Beschlüsse des Regierungsrates, die Dokumente, die der Begründung der Anträge dienen, und die allfälligen weiteren zum Geschäft gehörigen Dokumente.
1) BSG 107.1
2) BSG 152.01
3) BSG 152.04
4) BSG 108.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
13-19