...lik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich

    Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
    Vom 16. Mai 1995 (Fn 1)
    Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich geschlossen.
    Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 9. Dezember 1994 in Kraft getreten.
    Es wird nachfolgend bekanntgemacht.
    Düsseldorf, den 16. Mai 1995
    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Rau
    Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
    Das Land Baden-Württemberg,
    der Freistaat Bayern,
    das Land Berlin,
    das Land Brandenburg,
    die Freie Hansestadt Bremen,
    die Freie und Hansestadt Hamburg,
    das Land Hessen,
    das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    das Land Niedersachsen,
    das Land Nordrhein-Westfalen,
    das Land Rheinland-Pfalz,
    das Saarland,
    der Freistaat Sachsen,
    das Land Sachsen-Anhalt,
    das Land Schleswig-Holstein und
    das Land Thüringen
    schließen folgendes Abkommen:

    Artikel 1

    Zuständige Stelle gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 Einigungsvertrag für die Feststellung der Gleichwertigkeit eines in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlusses mit einem Fachschulabschluß oder Berufsfachschulabschluß ist - soweit keine anderen Regelungen getroffen sind - der für das Fach- und Berufsfachschulwesen zuständige Minister/Senator des vertragschließenden Landes, in dem die Einrichtung gelegen war, an der der Bildungsabschluß erworben wurde. Für Bildungsabschlüsse, die nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet erworben wurden oder bis zum 31. Dezember 1993 erworben werden, gilt Satz 1 entsprechend.

    Artikel 2

    Die Gleichwertigkeitsstellung ist in allen vertragschließenden Ländern wirksam. Dabei richtet sich die Gleichwertigkeitsfeststellung nach den Kriterien, die die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland festgelegt hat.

    Artikel 3

    Dieses Abkommen tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz die letzte der Ratifizierungsurkunden oder die Mitteilung hinterlegt wird, daß eine Ratifizierung nicht erforderlich ist. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit.
    Mainz, den 28. Oktober 1993
    Für das Land Baden-Württemberg Erwin Teufel
    Für den Freistaat Bayern Edmund Stoiber
    Für das Land Berlin Eberhard Diepgen
    Für das Land Brandenburg Manfred Stolpe
    Für die Freie Hansestadt Bremen Klaus Wedemeier
    Für die Freie und Hansestadt Hamburg Voscherau
    Für das Land Hessen Hans Eichel
    Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Berndt Seite
    Für das Land Niedersachsen Gerhard Schröder
    Für das Land Nordrhein-Westfalen Johannes Rau
    Für das Land Rheinland-Pfalz Rudolf Scharping
    Für das Saarland Oskar Lafontaine
    Für den Freistaat Sachsen Kurt Biedenkopf
    Für das Land Sachsen-Anhalt Werner Münch
    Für das Land Schleswig-Holstein Heide Simonis
    Für das Land Thüringen Bernhard Vogel

    Fussnoten

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