Änderungen vergleichen: Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018
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    Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018

    § 1 Befugnisübertragung

    Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1
    VAG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.

    § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) außer Kraft.
    STUTTGART, den 9. Oktober 2018

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

    KRETSCHMANN

    STROBL

    SITZMANN

    DR. EISENMANN

    BAUER

    UNTERSTELLER

    LUCHA

    HAUK

    WOLF

    HERMANN

    Version: 08.10.2018
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    Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018

    § 1 Befugnisübertragung

    Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1
    VAG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.

    § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) außer Kraft.
    STUTTGART, den 9. Oktober 2018

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

    KRETSCHMANN

    STROBL

    SITZMANN

    DR. EISENMANN

    BAUER

    UNTERSTELLER

    LUCHA

    HAUK

    WOLF

    HERMANN

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