Anlage 5
.
20.
Entgelte für Auszubildende sowie für Praktikantinnen und Praktikanten
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 € erhöht. Eine Übersicht der vorgenannten Ausbildungs- und Tarifentgelte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ist als
Anlage 6
beigefügt.
21.
Pauschalentgelte der Personenkraftwagenfahrer
Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des Pkw-Fahrer-TV-L ergeben sich die für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 maßgeblichen Pauschalentgelte aus der
Anlage 7
(berechnet gemäß Nr. I. 4. Satz 1 Buchstabe b der Tarifeinigung vom 2. März 2019).
22.
Grenzbeträge nach § 39 ATV
Die Grenzbeträge nach § 39 Abs. 1 und 2 ATV leiten sich aus den Entgelttabellen des TVöD ab und ändern sich demnach aufgrund der Tarifeinigung vom 2. März 2019 nicht.
Sie betragen seit 1. April 2019 bzw. ab 1. März 2020 (der Klammerzusatz bezieht sich jeweils auf den Monat der Jahressonderzahlung):
Grenzwerte nach § 39 ATV | ab 1. April 2019bis 29. Februar 2020 | ab 1. März 2020 |
Zusatzbeitrag zur freiwilligen Versicherung(§ 39 Absatz 1 ATV) | 7.697,30 €(11.682,96 €) | 7.771,51 €(11.795,60 €) |
Zusätzliche Umlage zur Pflichtversicherung(39 Absatz 2 ATV) | 7.766,66 €(11.788,24) € | 7.841,56 €(11.901,92 €) |