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    Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2019 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) sowie Hinweise zur Zahlbarmachung weiterer Entgelt...
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    DE - Landesrecht Bremen

    Anlage 5

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    20.

    Entgelte für Auszubildende sowie für Praktikantinnen und Praktikanten
    Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege und dem TVA-L Gesundheit sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 € erhöht. Eine Übersicht der vorgenannten Ausbildungs- und Tarifentgelte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ist als

    Anlage 6

    beigefügt.

    21.

    Pauschalentgelte der Personenkraftwagenfahrer
    Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des Pkw-Fahrer-TV-L ergeben sich die für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 maßgeblichen Pauschalentgelte aus der

    Anlage 7

    (berechnet gemäß Nr. I. 4. Satz 1 Buchstabe b der Tarifeinigung vom 2. März 2019).

    22.

    Grenzbeträge nach § 39 ATV
    Die Grenzbeträge nach § 39 Abs. 1 und 2 ATV leiten sich aus den Entgelttabellen des TVöD ab und ändern sich demnach aufgrund der Tarifeinigung vom 2. März 2019 nicht.
    Sie betragen seit 1. April 2019 bzw. ab 1. März 2020 (der Klammerzusatz bezieht sich jeweils auf den Monat der Jahressonderzahlung):
    Grenzwerte nach § 39 ATVab 1. April 2019bis 29. Februar 2020ab 1. März 2020
    Zusatzbeitrag zur freiwilligen Versicherung(§ 39 Absatz 1 ATV)7.697,30 €(11.682,96 €)7.771,51 €(11.795,60 €)
    Zusätzliche Umlage zur Pflichtversicherung(39 Absatz 2 ATV)7.766,66 €(11.788,24) €7.841,56 €(11.901,92 €)
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