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    Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
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    DE - Landesrecht Bremen

    § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - BremWEGG -

    ) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. April 2004 (Brem.GBl. S. 189))

    1.

    Angaben zur Berechnung der Wasserentnahmegebühr für das Jahr 20

    1.1 Rechtsgrundlage für die Wasserentnahme

    o Erlaubnis vom: Az.:
    Bewilligung vom: Az.:
    Altes Recht vom: Az.:
    ohne
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