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    Verordnung über Fischereibeiräte
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    DE - Landesrecht Brandenburg

    § 5 Geschäftsordnung

    Der Fischereibeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der zuständigen Fischereibehörde bedarf.

    § 6 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Potsdam, den 14. Juli 1994
    Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten In Vertretung Günther Wegge
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