1 Eine Bewilligung benötigt, wer ein Kind oder mehrere Kinder unter zwölf Jahren: a) während mehr als 16 Stunden pro Woche in einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfa - milie betreut; b) unabhängig von der Dauer der Betreuung, wenn hierfür Betreuungsbeiträge ausgerichtet werden.
2 Die Bewilligung wird der Leitungsperson der Einrichtung und bei Tagesfamilien der Tagesmutter oder dem Tagesvater erteilt.
§ 9 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
1 Nicht bewilligungspflichtig sind: a) die Grosseltern und die Geschwister der Kinder; b) die Geschwister der Eltern; c) im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner; d) im gleichen Haushalt lebende oder im Haushalt der Eltern angestellte Personen.
1 Die Bewilligung wird erteilt, wenn ergänzend zu den Voraussetzungen von Art. 15 PAVO: a) die Kindertagesstätte über ein pädagogisches Konzept und ein Betriebskonzept verfügt; c) die Mitarbeitenden für ihre Aufgabe geeignet sind; d) der Betreuungsschlüssel eingehalten wird;
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Kinderbetreuung e) die Kindertagesstätte über eine Finanzplanung und falls erforderlich einen Finanzierungs - nachweis sowie über die notwendigen Registereinträge und Versicherungen für Personal und Betrieb verfügt und f) die Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen und zur Betreuung von Kindern ge - eignet sind sowie die Bewilligung der zuständigen Behörden für die Nutzung der Räum - lichkeiten als Kindertagesstätte vorliegt.
§ 11 Bewilligungsvoraussetzungen für Tagesfamilien
1 Die Bewilligung wird erteilt, wenn ergänzend zu den Voraussetzungen von Art. 5 PAVO: a) die Tagesmutter oder der Tagesvater sowie die weiteren im Haushalt der Tagesfamilie lebenden Personen für ihre Aufgabe geeignet sind und b) die Räumlichkeiten zur Betreuung von Kindern geeignet sind.
§ 12 Bewilligungsgesuch
1 Das Bewilligungsgesuch für Kindertagesstätten und Tagesfamilien hat alle Angaben, die zur Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen notwendig sind, zu enthalten. Die Fachstelle Tagesbetreuung stellt entsprechende Formulare zur Verfügung.
2 Das Bewilligungsgesuch ist mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung der Kindertages - stätte bzw. der Aufnahme eines Kindes in einer Tagesfamilie einzureichen.
§ 13 Bewilligungserteilung für Kindertagesstätten
1 Die Bewilligung wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie kann befristet erteilt werden: a) im ersten Jahr nach Betriebsgründung; b) bei einem Wechsel der Leitungsperson; c) wenn sie mit Auflagen und Bedingungen verbunden wird.
2 Sie legt die maximale Anzahl Betreuungsplätze und die Altersspanne der Kinder fest.
§ 14 Bewilligungserteilung für Tagesfamilien
1 Die Bewilligung wird in der Regel auf drei Jahre befristet erteilt. Sie kann auf eine kürzere Zeit be - fristet erteilt werden: a) bei einer für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater erstmaligen Bewilligung; b) wenn sie mit Auflagen und Bedingungen verbunden wird.
2 Sie legt die maximale Anzahl der betreuten Kinder und die Altersspanne der Kinder fest.
§ 15 Meldung bei Änderung der Verhältnisse
1 Die Leitungsperson der Kindertagesstätte und die Tagesfamilienorganisation melden der Fachstelle Tagesbetreuung Änderungen der Verhältnisse, welche die Bewilligungsvoraussetzungen berühren, un - verzüglich. Die Tagesmutter oder der Tagesvater meldet die Änderungen der Tagesfamilienorganisati - on.
2 Wechselt die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber oder bei sonstigen wesentlichen Änderungen, ist eine neue Bewilligung einzuholen.
3. Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen
§ 16 Aufnahme von Kindern
1 Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, Kinder, die von der zuständigen Bera - tungs- und Vermittlungsstelle vermittelt werden, innerhalb von drei Monaten aufzunehmen.
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Kinderbetreuung
2 Kindertagesstätten von Unternehmen sind von der Aufnahmepflicht befreit. Werden sie nicht vom Unternehmen selber, sondern von einer externen Trägerschaft in dessen Auftrag geführt, müssen sie nachweisen können, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von Mitarbeitenden einer Auf - nahme entgegensteht. *
§ 17 Mindestöffnungszeiten
1 Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen bieten eine Betreuung an mindestens fünf Tagen pro Woche und während mindestens zwölf Stunden pro Tag an.